Viele Bausparkassen haben in den vergangenen Jahren jährliche Kontoentgelte eingeführt oder erhöht. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass solche Gebühren in der Sparphase unzulässig sind.
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Das Wichtigste in Kürze:
Viele Bausparkassen haben nachträglich Kontogebühren für Bausparverträge in der Sparphase eingeführt. Das ist unzulässig.
Sie sollten diesem Entgelt in jedem Fall widersprechen und Erstattung verlangen.
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